Für die Erbringung von Reiseleistungen durch das Ferienhotel Rothbacher Hof gelten die
nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die bei der Buchung eingesehen werden konnten. Sie
regeln das
Rechtsverhältnis im Rahmen des Reisevertrags zwischen dem Reisenden und dem
Reiseveranstalter.1.
Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der schriftlichen, mündlichen oder fernmündlichen Anmeldung bietet uns der
Anmelder den
Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt nach Zugang der
schriftlichen
Reisebestätigung beim Anmelder aufgrund dessen ausdrücklichen oder schlüssigen
Einverständnisses
zustande. Der Anmelder, der andere Reiseteilnehmer mit anmeldet, hat für die
vertraglichen
Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Personen ein zu stehen.
1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein
neues Angebot des
Ferienhotel Rothbacher Hof vor, an das diese für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist.
Der Reisevertrag
kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der
Bindungsfrist
die Annahme ausdrücklich oder schlüssig erklärt.2. Bezahlung2.1. Die in der
Reisebestätigung
ausgewiesene Anzahlung ist unbedingt innerhalb 1 Woche nach deren Erhalt zu überweisen.
Die Anzahlung
beträgt 20% (Betrag wird automatisch aufgerundet) des Gesamtreisepreises, mindestens
jedoch € 25,-. Der
Restbetrag ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig und hat
ebenfalls
rechtzeitig bei uns einzugehen. Der Unterlagen bzw. Ticketversand erfolgt erst nach
vollständiger
Bezahlung des Reisepreises.
2.2. Sind Sie mit der Anzahlung oder der Bezahlung des Restbetrages in Verzug, sind wir
berechtigt, den
Reisevertrag aufzulösen und Schadensersatz gem. unseren Stornobedingungen (vgl. Ziffer
4.2. unten) zu
verlangen.
2.3. Sämtliche Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur an den in der
Reisebestätigung angegebenen
Reiseveranstalter geleistet werden. Nur wenn die Angabe eines Zahlungsempfängers fehlt,
ist der Reisende
berechtigt, die Zahlung an das vermittelnde Reisebüro zu leisten.
2.4. Ihre geleisteten Zahlungen sind gem. § 651 k BGB insolvenzgesichert. Der
Sicherungsschein wird
Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung übersendet.
3. Leistungen Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der zum Zeitpunkt
Ihrer Buchung
gültigen Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der
Reisebestätigung.
Beinhaltet eine Sonderausschreibung im Verhältnis zur allgemeinen Leistungsbeschreibung
weniger
Leistungsbestandteile, gelten alleine die Leistungsbeschreibungen der
Sonderausschreibung, die der
Reisekunde zu den Bedingungen der Sonderausschreibung gebucht hat. Beinhaltet eine
Sonderausschreibung
im Verhältnis zur allgemeinen Leistungsbeschreibung mehr Leistungsbestandteile, so
gelten die
Leistungsbeschreibungen der Sonderausschreibung nur dann, wenn der Reisekunde zu den
Bedingungen der
Sonderausschreibung gebucht hat. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche)
bedürfen einer
ausdrücklichen Bestätigung durch uns. Trinkgelder und Einzelzimmer-Zuschläge sowie
Ausflüge und
Eintrittsgelder sind im Reisepreis nicht enthalten, es sei denn sie sind ausdrücklich in
der
Reisebestätigung als zusätzliche Leistungen angeführt. Reisevermittler und Reiseleiter
sind nicht
berechtigt, von der Reiseausschreibung und - bestätigung abweichende Zusicherungen in
unserem Namen zu
machen. Sonderwünsche, die über den Inhalt des Kataloges und/oder unsere
Internetbeschreibung
hinausgehen, sind lediglich unverbindliche Kundenwünsche, es sei denn, dass diese
ausdrücklich als
verbindliche Reiseleistung von Bodenmais Tourismus anerkannt werden.
4. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
4.1. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der
Rücktritt soll
schriftlich unter Angabe der Reiseauftragsnummer erklärt werden. Maßgeblich ist der
Zugang der
Rücktrittserklärung bei uns.
4.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so können
wir angemessenen
Ersatz für die getroffenen Vorbereitungen und Aufwendungen verlangen. Dieser berechnet
sich,
vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung in den Reiseangeboten, nach dem Reisepreis
wie folgt:bis 30
Tage vor Reiseantritt 20% bis 42 Tage vor Reiseantritt: kostenfreivom 41. - 28. Tag vor
Reiseantritt:
20% der Reisekosten vom 27. - 14. Tag vor Reiseantritt: 50% der Reisekosten ab dem 13
Tag vor
Reiseantritt: 80% der ReisekostenAm Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 90%
des
Reisepreises.(bei vorzeitiger Abreise: für die verbleibenden Tage)
Änderungen des Reiseziels, des Reisezeitraums, etc. sind unzulässig. Die Stornokosten
betragen in jedem
Fall, unabhängig von der Reiseart mindestens 80,- € pro Buchung. Der Nachweis eines
geringeren Schadens
ist dem Kunden in jedem Fall vorbehalten. Wir empfehlen den Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung. Eine zusätzlich abgeschlossene
Reiserücktrittskostenversicherung kann
diese Stornokosten im Rahmen ihrer Versicherungsbedingungen übernehmen.
4.4. Die Möglichkeit eines Rücktritts bleibt unbenommen.
4.5. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers berechnen wir €
30,- pro Person
für die entstehenden Mehrkosten. Weitere, durch den Personenwechsel entstehende Kosten
seitens der
Leistungsträger, werden weiterbelastet. Der ursprünglich gemeldete Teilnehmer und die
Ersatzperson
haften als Gesamtschuldner für unsere Forderungen.
4.6. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht
haben und keine
Ersatzperson an die Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt,
vom
zurücktretenden Teilnehmer eine angemessene Entschädigung gem. Ziffer 4.2. zu verlangen
oder, wenn
möglich, die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen.
4.7. Für Buchungen ab 4 Werktage vor Reisebeginn werden die Reiseunterlagen direkt im
gebuchten Hotel
hinterlegt. Der Veranstalter haftet nicht für ein durch ihn unverschuldetes Scheitern
der Hinterlegung.
5. Rücktritt durch das Ferienhotel Rothbacher Hof
5.1. In folgenden Fällen sind wir berechtigt, vom Reisevertrag vor Reiseantritt
zurückzutreten: Bis 4
Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller
Möglichkeiten für uns
deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für die Reise so gering ist, dass
die uns im
Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der
wirtschaftlichen
Opfergrenze bezogen auf die Reise bedeuten würde.
5.2. Der Reisepreis wird nach Rücktritt durch uns unverzüglich erstattet, sofern der
Kunde nicht von
einem Ersatzangebot Gebrauch macht.
6. Leistungs- und Preisänderungen
6.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des
Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider
Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht
erheblich sind
und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Kunde hat
insoweit jedenfalls
kein Recht, den Vertrag zu kündigen.
6.2. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der
Beförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung
pro Person auf
den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten
Reiseantritt mehr als 4
Monate liegen. Sollte eine Preis- oder wesentliche Reiseleistungsänderung erfolgen,
werden Sie
unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. In jedem Fall ist eine Preisänderung nur bis zum
21.Tag vor
Reiseantritt möglich, danach ist eine Preiserhöhung unzulässig. Bei einer Preiserhöhung
um mehr als 5%
des Reisepreises oder im Falle einer erheblichen Änderung einer Reiseleistung sind Sie
berechtigt, ohne
Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen anderen
Reise aus unserem Angebot zu verlangen, soweit verfügbar. Sie haben Ihre Rechte
unverzüglich nach
Kenntnisnahme der Änderung uns gegenüber geltend zu machen.
7. Reiseversicherungen
Bei Abschluss einer Reiseversicherung durch unsere Vermittlung kommt das
Versicherungsvertragsverhältnis ausschließlich zwischen dem Kunden und der
Versicherungsgesellschaft
zustande. Der Versicherungsertrag kommt erst mit Zahlung der Versicherungsprämie
zustande, die mit der
Anzahlung auf den Reisepreis fällig ist. Es ist alleinige Obliegenheit des Kunden, die
sich aus dem
Versicherungsvertrag ergebenden Pflichten einzuhalten und die Rechte hieraus gegenüber
der Versicherung
geltend zu machen.
8. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt
erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien gemäß § 651j
BGB kündigen.
9. Gewährleistung
9.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so
sind sie
gehalten, den Mangel anzuzeigen und Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu verlangen.
Wir sind
berechtigt, mit einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen.
Beachten Sie bitte,
dass Minderungsansprüche nicht anerkannt werden, soweit eine Mängelanzeige schuldhaft
unterlassen wurde
oder nicht gegenüber dem richtigen Anzeigeadressaten erfolgte (vgl. Ziffer 9.2. unten).
Die Kündigung
des Reisevertrags ist nicht zulässig, sofern kein Abhilfeverlangen mit angemessener
Fristsetzung
erfolgte.
9.2. Mängel sind bei Pauschalreisen grundsätzlich der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen.
Eine Anzeige
gegenüber dem Leistungsträger genügt hier in der Regel nicht. Die konkreten
Kontaktinformationen (Name,
Anschrift, Telefonnummer) entnehmen Sie bitte Ihren Reiseunterlagen und ggf. den
Anweisungen der
Reiseleitung vor Ort.
9.3. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der
gesetzlichen
Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell
entstehenden
Schaden gering zu halten. Für Verlust oder Beschädigung von Wertgegenständen und Geld im
aufgegebenen
Gepäck übernehmen wir keine Haftung.
9.4. Unsere Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
10. Haftung des Reiseveranstalters
10.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns für:
(1) Die gewissenhafte Reisevorbereitung (2) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der
Leistungsträger
(3) die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Prospekten angegebenen
Reiseleistungen, sofern der
Reiseveranstalter nicht gemäß Nummer 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der
Prospektangaben erklärt hat
(4) die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
10.2 Der Reiseveranstalter haftet entsprechend Nr. 11 für ein Verschulden der mit der
Leistungserbringung betrauten Personen.
11. Beschränkung der Haftung
11.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist
auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Reisenden weder
vorsätzlich noch
grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem
Reisenden
entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
11.2 Für Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter
Handlung, die
nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung des
Reiseveranstalters bei
Sachschäden je Kunde und Reise auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dem
Kunden wird in
diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und
Reisegepäckversicherung
empfohlen. 11.4 bleibt unberührt, auch soweit die Haftung dort über die vorstehende
Beschränkung
hinausgeht.
11.3 Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder
ausgeschlossen,
als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen
Vorschriften, die
auf die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf
Schadensersatz
gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen
geltend gemacht
werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
11.4 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu,
so regelt sich
die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den
Internationalen
Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und dem Montrealer Übereinkommen. Diese
Abkommen
beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung
sowie Verluste
und Beschädigungen von Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter in anderen Fällen
Leistungsträger ist,
haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen. Kommt dem Reiseveranstalter bei
Schiffsreisen die
Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den
Bestimmungen des
Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtgesetzes.
11.5 Für Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise
sind und die
ausdrücklich im fremden Namen vermittelt werden (wie z.B. Nur-Flug, Mietwagen, Ausflüge,
Sport- und
Kulturveranstaltungen, etc.) haftet der Reiseveranstalter nur als Vermittler. Die
Haftung für
Vermittlungsfehler ist entsprechend den vorstehenden unter 11.1 bis 11.4 genannten
Grundsätzen
beschränkt.
13. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der
gesetzlichen
Bestimmung mitzuwirken und eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der
Reisende ist
insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung
zur Kenntnis zu
geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Fehlt eine
örtliche
Reiseleitung, sind Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen an den Reiseveranstalter an
dessen Sitz zu
richten. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein
Anspruch auf
Minderung bzw. Schadensersatz nicht ein.
14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende
innerhalb eines Monats
nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend
zu machen. Nach
Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an
der Einhaltung
der Frist verhindert worden ist. Abweichend davon sind Gepäckverluste innerhalb von 7
Tagen und
Gepäckverspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung zu melden. Vertragliche
Ansprüche des
Reisenden verjähren in 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise
dem Vertrag nach
enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung
bis zu dem Tag
gehemmt, an dem der Reiseveranstalter oder dessen Haftpflichtversicherer die Ansprüche
schriftlich
zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen
Verjährungsfrist.
15. Allgemeine Bestimmungen
15.1. Alle Angaben in unseren Produktausschreibungen werden vorbehaltlich
gesetzlicher oder
behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Produktausschreibungen
entsprechen dem
Stand bei Drucklegung.
15.2. Mit der Veröffentlichung neuer Produktausschreibungen verlieren alle unsere
früheren Publikationen
über gleich lautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
15.3. Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.
15.4. die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des
gesamten Reisevertrages zur Folge, ebenso wenig wie die Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen dieser
Bedingungen die Unwirksamkeit der Gesamtheit dieser Bedingungen nach sich zieht. 13.5.
Unser
Gerichtsstand ist Deggendorf. Falls unser Vertragspartner keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat
bzw. falls der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt der zu verklagenden Partei bei
Klageerhebung
unbekannt ist oder nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt
wurde oder falls
unser Vertragspartner Kaufmann ist, wird als Gerichtsstand Deggendorf vereinbart.
16. Schlussbestimmungen
16.1. Die im Prospekt angegebenen Reisezeiten müssen nicht mit etwaigen
Saisonzeiten in den
Zielgebieten oder Hotels übereinstimmen. Der Programmverlauf wird vom Veranstalter
unverbindlich
mitgeteilt, es sei denn, Bodenmais Tourismus Reisen sichert diese gesondert schriftlich
zu.
16.2. Alle Angaben entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Mit der Veröffentlichung neuer
Ausschreibungen
(Prospekte, Internet etc.) oder Preislisten verlieren alle früheren entsprechenden
Veröffentlichungen
über gleich lautende Angebote und Termine ihre Gültigkeit.